Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise und Hotelkosten. Bei Nichtantreten verfällt jeglicher Anspruch.
Haftung
- Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt gemäß den Wettkampfbestimmungen und Organisationsrichtlinien sowie der Ausschreibung und auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung.
- Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er einen entsprechenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz mit notwendiger Deckung selbst abschließen muss, der auch den Verlust seiner persönlichen Habe einschließt.
- Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
- Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungs- und sonstiger Gegenstände die während der Veranstaltung abhandenkommen, wenn keine grobe Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt. Der Teilnehmer sollte daher gegen Diebstahl versichert sein.
- Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit den Wettkampfstrecken, den Zuwegungen und den weiteren Örtlichkeiten vertraut zu machen und akzeptiert diese in dem Zustand, wie diese liegen und stehen. Er trägt die sich hieraus ergebenen Risiken selbst.
Datenerhebung und Datenverarbeitung
- Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Außerdem werden diese vom Veranstalter für Befragungen und zum Hinweis auf zukünftige Veranstaltungen verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausnahmen hiervon werden nachstehend geregelt.
- Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für die Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen. Diese Freigabe erstreckt sich auch auf die Kooperations- und Werbepartner des Veranstalters.
- Ferner erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung bzw. Übergabe von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma bzw. einem Kooperationspartner produziert werden, einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf bzw. zur Abholung eines solchen Fotos besteht für den Teilnehmer nicht.
Salvatorische Klausel / Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine wirksame oder nichtige Bestimmung bzw. eines Teils einer Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam ist und die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt. Den Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.